Liebe Vereinsmitglieder,
zur technischen Umsetzung der digitalen Jahreshauptversammlung werden wir das Konferenztool Zoom einsetzen.
Ein integriertes Umfragetool unterstützt den Prozess der Abstimmung zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten.
Bitte beachtet, dass pro Login lediglich eine Stimme zur Verfügung steht.
(Beispiel: Ein Ehepaar, beide sind Mitglied, loggen sich gemeinsam an einem Laptop ein. Während der Abstimmung kann aus technischen Gründen und aus Gründen des Datenschutzes lediglich nur eine Stimme gezählt werden.)
Die Teilnahme ist über Desktop-PC, Smartphone oder Tablet möglich. Nutzt dafür z.B. Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari. Ein Download der Zoom-App ist nich notwendig.
Die Berichte unter TOP 5 der Abteilungsleiter können hier eingesehen werden: Handball; Leichtathletik; Basketball; Gymnastik; Volleyball
Bitte findet die offizielle Einladung, die auch am Verein ausgehängt ist, anbei:
EINLADUNG JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG MTG 1856 2021
Liebe Vereinsmitglieder,
zur diesjährigen Jahreshauptversammlung laden wir Sie gemäß § 8 der Vereinssatzung herzlich ein.
Aufgrund der derzeitigen Situation ist eine Präsenzveranstaltung nicht möglich. Die Versammlung findet daher im digitalen Format[1] (statt und zwar am
Freitag, dem 25.06.2021 um 19:00 Uhr
Der Vorstand wird zur technischen Umsetzung der digitalen Jahreshauptversammlung das Konferenztool Zoom einsetzen. Die Teilnahme ist über Desktop-PC, Smartphone oder Tablet möglich und es ist nicht erforderlich, die Zoom-Applikation herunterzuladen.
Damit wir Ihnen die Zugangsdaten zur Teilnahme an der digitalen Jahreshauptversammlung übersenden können, bitten wir um Anmeldung. Bitte schicken Sie uns eine E-Mail mit Angaben Ihrer Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse) bis zum 21.06.2021 an die folgende E-Mail Adresse
jahreshauptversammlung@muelheimer-turngemeinde.de.
Sie erhalten über diese Adresse auch eine detaillierte Anleitung und weitere Informationen zur Jahreshauptversammlungen .
Tagesordnung:
Entlastung des Vorstands
Wahlen:
Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich eine Woche vor Beginn der Jahreshauptversammlung beim Vorstand vorliegen.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand
[1] Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020: Art. 2 § 5 Absatz 1 & 2